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Ratgeber

Förderung für Mieterstrommodelle 2026: So profitieren Sie als Vermieter und Mieter

Aktualisiert: August 2026Lesezeit: 8 Min.Autor: GrünesUpgrade Redaktion
Ein modernes Mehrfamilienhaus mit einer großen Photovoltaikanlage auf dem Dach und stilisierten Stromleitungen, die in die Wohnungen führen. Die Szene vermittelt Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im urbanen Umfeld.

Was ist Mieterstrom und warum ist er 2026 so relevant?

Mieterstrom bezeichnet Strom, der in oder am Gebäude, in dem er verbraucht wird, erzeugt und direkt an die Mieter dieses Gebäudes geliefert wird. Meist handelt es sich dabei um Solarstrom von Photovoltaikanlagen auf dem Dach. Im Jahr 2026 gewinnt Mieterstrom weiter an Bedeutung, da er eine nachhaltige Energieversorgung fördert, die Energiekosten für Mieter senken kann und die Attraktivität von Immobilien erhöht. Die Bundesregierung unterstützt Mieterstrommodelle durch verschiedene Fördermaßnahmen, um den Ausbau zu beschleunigen und die Energiewende im urbanen Raum voranzutreiben.

Für Vermieter bieten Mieterstrommodelle die Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu generieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mieter profitieren von günstigeren Strompreisen im Vergleich zum herkömmlichen Netzbezug und einer höheren Unabhängigkeit von schwankenden Marktpreisen.

Aktuelle Förderprogramme für Mieterstrom 2026

Die Förderung von Mieterstrommodellen setzt sich 2026 aus mehreren Komponenten zusammen, die sowohl die Investition in die Photovoltaikanlage als auch den Betrieb des Mieterstrommodells unterstützen. Die wichtigsten Säulen sind der Mieterstromzuschlag und die Investitionsförderung.

Der Mieterstromzuschlag

Der Mieterstromzuschlag ist eine Vergütung, die der Anlagenbetreiber zusätzlich zum Verkaufspreis des Stroms von den Netzbetreibern erhält. Er soll die Mehrkosten und den Aufwand für die Umsetzung und den Betrieb eines Mieterstrommodells ausgleichen. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Anlagengröße und dem Inbetriebnahmejahr. Für das Jahr 2026 sind folgende Richtwerte zu erwarten:

Anlagengröße (kWp) Mieterstromzuschlag (Cent/kWh)
Bis 10 2,60
Bis 40 2,00
Bis 100 1,60

Hinweis: Diese Werte sind indikativ und können sich je nach politischer Anpassung noch ändern. Der Zuschlag wird für den direkt an die Mieter gelieferten Strom gezahlt, nicht für ins Netz eingespeisten Überschussstrom.

Investitionsförderung durch die KfW und BAFA

Neben dem Mieterstromzuschlag können Vermieter auch von Investitionszuschüssen profitieren. Die KfW bietet im Rahmen ihrer Programme zur energetischen Sanierung und zum Neubau von Effizienzhäusern auch Fördermittel für Photovoltaikanlagen an. Im Jahr 2026 sind insbesondere folgende Programme relevant:

  • KfW 270 (Erneuerbare Energien – Standard): Zinsgünstige Kredite für die Errichtung von Photovoltaikanlagen.
  • KfW 261/262 (Klimafreundlicher Neubau/Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude): Hier können Photovoltaikanlagen als Teil eines Effizienzhaus-Standards mitgefördert werden.
  • BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen): Für gewerbliche Vermieter können unter bestimmten Umständen Zuschüsse für die PV-Anlage als Teil einer umfassenden energetischen Sanierung beantragt werden.

Die genauen Konditionen, Zinssätze und Zuschusshöhen variieren und sind an bestimmte technische und energetische Anforderungen geknüpft. Es ist ratsam, sich vorab detailliert auf den Webseiten der KfW und des BAFA über die aktuellen Bestimmungen für 2026 zu informieren.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Mieterstrom

Um die Förderungen für Mieterstrom in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Gebäudezusammenhang: Der Strom muss in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Verbrauch erzeugt und geliefert werden.
  • Keine Nutzung des öffentlichen Netzes: Der Mieterstrom darf nicht durch das öffentliche Netz geleitet werden. Ein Direktbezug ist notwendig.
  • Anlagenbetreiber: Der Betreiber der PV-Anlage und der Stromlieferant an die Mieter müssen identisch sein. Dies kann der Vermieter selbst oder ein beauftragter Dritter sein.
  • Unabhängigkeit des Mieterstromanbieters: Der Mieterstromanbieter darf nicht gleichzeitig der Netzbetreiber sein.
  • Günstigerer Preis: Der Mieterstrompreis darf 90 Prozent des Grundversorgungstarifs am jeweiligen Ort nicht übersteigen.
  • Messkonzept: Es ist ein spezielles Messkonzept erforderlich, das die genaue Erfassung des erzeugten, verbrauchten und eingespeisten Stroms ermöglicht.

Die Umsetzung eines Mieterstrommodells erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Energieberater oder spezialisierten Dienstleister zu konsultieren.

Faustregel: Mieterstrommodelle sind 2026 besonders attraktiv für Mehrfamilienhäuser mit ausreichend großer Dachfläche und einer hohen Anzahl von Mietparteien, die bereit sind, Solarstrom direkt zu beziehen.

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