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Förderung 2026

Heizungsförderung 2026: Alle Boni im Überblick

Aktualisiert: August 2026Lesezeit: 8 Min.Autor: GrünesUpgrade Redaktion
Eine moderne Wärmepumpe, die an einem Einfamilienhaus installiert ist, mit einem dezenten Hintergrund, der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit symbolisiert.

Die Bausteine der Förderung

Grundlage ist der KfW-Zuschuss 458. Die folgenden Angaben geben die KfW-Bedingungen seit dem 21.07.2026 wieder, ohne Gewähr und ohne Garantie eines Förderanspruchs. Maßgeblich sind die offiziellen Programminformationen; die Förderfähigkeit muss vor der Beauftragung individuell geprüft werden. Dieser Text ist keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.

BausteinHöheBedingung
Grundförderung30 %Tausch einer fossilen Heizung gegen eine Anlage auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstgenutztes Wohneigentum, Tausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung. Erste Reduzierung zum 01.02.2027, danach jeweils zum 01.02. und 01.08. um 4 Prozentpunkte, ab 01.08.2028 entfällt er
Einkommensbonus40 % / 30 % / 10 %Selbstgenutztes Wohneigentum, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 Euro. Die Grenzen erhöhen sich je berücksichtigungsfähigem Kind um 10.000 Euro
Maximaler Fördersatz80 % / 70 %80 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, sonst 70 %, auch wenn die Summe der Boni höher wäre

Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind für neue Anträge entfallen. Quelle: KfW, neue Bedingungen seit 21.07.2026.

Förderfähige Kosten und Höchstbeträge

Der Fördersatz bezieht sich auf förderfähige Kosten von höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit beziehungsweise ein Einfamilienhaus. Bei einem Fördersatz von 80 Prozent ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro. Für weitere Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern steigen die Höchstbeträge gestaffelt an; die aktuellen Werte enthalten die offiziellen KfW-Programminformationen.

Was sind förderfähige Kosten?

Dazu zählen Anschaffung und Installation der neuen Heizungsanlage sowie notwendige Umfeldmaßnahmen, etwa die Demontage der Altanlage, die Anpassung des Heizkreises, Pufferspeicher oder der Tausch von Heizkörpern, sofern sie im direkten Zusammenhang mit dem Heizungstausch stehen.

Zwei Beispielfälle

Fall A: Haushalt mit 38.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen

  • Tausch einer funktionstüchtigen Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im selbstgenutzten Wohneigentum.
  • Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus 30 % = 76 %.
  • Investition 32.000 Euro, förderfähig 28.000 Euro, Zuschuss 21.280 Euro.
  • Eigenanteil 10.720 Euro.

Fall B: Haushalt mit 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen

  • Tausch einer alten Gasheizung gegen eine Sole-Wasser-Wärmepumpe.
  • Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % = 46 %.
  • Investition 42.000 Euro, förderfähig 28.000 Euro, Zuschuss 12.880 Euro.
  • Eigenanteil 29.120 Euro.

Die Beispiele sind unverbindliche Modellrechnungen.

Antragsweg

  • Reihenfolge: Der Antrag im KfW-Zuschussportal muss vor der verbindlichen Beauftragung gestellt werden. Ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist möglich.
  • Nachweise: Für die Antragstellung ist eine Bestätigung zum Antrag erforderlich, die ein Energie-Effizienz-Experte oder ein zugelassener Fachunternehmer erstellt.
  • Auszahlung: Nach Umsetzung der Maßnahme und Einreichung der Nachweise.
Wichtig: Wer den Vertrag ohne aufschiebende Bedingung bereits unterschrieben hat, verliert in der Regel den Förderanspruch.

Quellen

Häufige Fragen

Wer bekommt die Heizungsförderung?
Selbstnutzende und vermietende Eigentümer von Bestandsgebäuden in Deutschland, die ihre fossile Heizung gegen eine förderfähige Anlage auf Basis erneuerbarer Energien tauschen (zum Beispiel Wärmepumpe oder Biomasseheizung). Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, muss vor Beauftragung individuell geprüft werden.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss?
Der maximale Fördersatz liegt bei 80 Prozent. Für die erste Wohneinheit beziehungsweise ein Einfamilienhaus sind höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten anerkennungsfähig, daraus ergibt sich ein Zuschuss von maximal 22.400 Euro. Stand: 10. August 2026, ohne Gewähr.
Kann ich die Boni kombinieren?
Ja. Grundförderung (30 Prozent), Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 Prozent) und Einkommensbonus (40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen) sind kombinierbar. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich je berücksichtigungsfähigem Kind um 10.000 Euro. Der Gesamtfördersatz ist auf 80 Prozent begrenzt.
Gibt es den Effizienzbonus noch?
Nein. Für Anträge seit dem 21. Juli 2026 entfallen der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag. Für Anträge, die bis einschließlich 20. Juli 2026 gestellt wurden, gelten weiterhin die damaligen Programmbedingungen (Altfall).
Welche Heizungen werden gefördert?
Gefördert werden Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.
Kann ich die Förderung auch für ein vermietetes Objekt beantragen?
Vermietende Eigentümer können die Grundförderung beantragen. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag dient der Orientierung und beruht auf den im Text genannten Quellen und dem angegebenen Stand. Angaben zu Preisen, Förderung und technischer Eignung können sich ändern und ersetzen kein individuelles Fachangebot und keine Energie-, Rechts- oder Steuerberatung.

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