Heizungsförderung 2026: Alle Boni im Überblick

Die vier Bausteine der Förderung
| Baustein | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Tausch einer fossilen Heizung gegen erneuerbare Anlage |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | Tausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung in selbstgenutztem Wohneigentum |
| Einkommensbonus | 30 % | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 Euro/Jahr in selbstgenutztem Wohneigentum |
| Effizienzbonus | 5 % | Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Wasser-Wärmepumpe |
| Maximale Förderquote | 70 % | Auch wenn die Summe der Boni höher wäre |
Förderfähige Kosten und Deckelung
Die Förderquote bezieht sich auf förderfähige Kosten von maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bei einer Förderquote von 70 Prozent beträgt der maximale Zuschuss 21.000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Höchstgrenzen pro Wohneinheit, die sich nach der Anzahl der Wohneinheiten richten.
Was sind förderfähige Kosten?
Zu den förderfähigen Kosten zählen nicht nur die Anschaffung und Installation der neuen Heizungsanlage, sondern auch notwendige Umfeldmaßnahmen wie die Demontage der Altanlage, die Anpassung des Heizkreises, die Installation von Pufferspeichern oder die Erneuerung von Heizkörpern, sofern diese im direkten Zusammenhang mit dem Heizungstausch stehen.
Zwei realistische Beispielfälle
Fall A: Familie mit 38.000 Euro Jahreseinkommen
- Tausch einer funktionstüchtigen Gasheizung (Baujahr 2010) gegen eine Luft-Wärmepumpe in selbstgenutztem Wohneigentum.
- Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 % + Einkommensbonus 30 % = 80 % → gedeckelt auf 70 %.
- Investition: 32.000 Euro → förderfähig 30.000 Euro → Zuschuss 21.000 Euro.
- Eigenanteil: 11.000 Euro.
Fall B: Eigentümer mit 80.000 Euro Haushaltseinkommen
- Tausch einer defekten Gasheizung gegen eine Sole-Wärmepumpe.
- Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 % + Effizienzbonus 5 % = 55 %.
- Investition: 42.000 Euro → förderfähig 30.000 Euro → Zuschuss 16.500 Euro.
- Eigenanteil: 25.500 Euro.
Änderungen und Antragsweg 2026
- Klimageschwindigkeitsbonus: Dieser Bonus bleibt 2026 bei 20 Prozent. Er sinkt ab 2029 auf 15 Prozent und ab 2031 auf 10 Prozent.
- Einkommensbonus: Die Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bleibt unverändert.
- Antragsweg: Der Antrag erfolgt online über das KfW-Zuschussportal. Es ist zwingend erforderlich, den Antrag vor der Beauftragung der Leistungen zu stellen.
Der Antragsweg in 4 Schritten
- Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags mit einem Fachbetrieb unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage.
- Stellung des Antrags im KfW-Zuschussportal. Ein Energieeffizienz-Experte oder der Fachbetrieb kann Sie dabei unterstützen.
- Abwarten der Förderzusage, die in der Regel 4 bis 8 Wochen dauert.
- Umsetzung der Maßnahme und Auszahlung des Zuschusses nach erfolgreichem Verwendungsnachweis.
Häufige Fragen
- Wer bekommt die Heizungsförderung 2026?
- Selbstnutzende und vermietende Eigentümer von Bestandsgebäuden in Deutschland, die ihre fossile Heizung gegen eine förderfähige Erneuerbare-Anlage (zum Beispiel Wärmepumpe, Biomasseheizung) tauschen, können die Förderung erhalten.
- Wie hoch ist der maximale Zuschuss?
- Der maximale Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Kosten, die auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt sind. Dies entspricht in der Praxis einem maximalen Zuschuss von 21.000 Euro für ein Einfamilienhaus.
- Kann ich die Boni kombinieren?
- Ja. Die Grundförderung (30 Prozent), der Klimageschwindigkeitsbonus (20 Prozent) und der Einkommensbonus (30 Prozent) sind kombinierbar, wobei die Gesamtförderung auf 70 Prozent gedeckelt ist. Der Effizienzbonus (5 Prozent) für besonders effiziente Wärmepumpen kann zusätzlich gewährt werden, ebenfalls bis zur Deckelung von 70 Prozent.
- Welche Heizungen werden 2026 gefördert?
- Gefördert werden Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, wie Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Biomasseheizungen (Pelletöfen, Hackschnitzelheizungen) und Solarthermieanlagen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.
- Kann ich die Förderung auch für ein vermietetes Objekt beantragen?
- Ja, auch vermietende Eigentümer können die Grundförderung und den Effizienzbonus beantragen. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus sind jedoch auf selbstgenutztes Wohneigentum beschränkt.
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