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Förderung

KfW-Förderung für Wärmepumpen 2026: Zuschuss richtig beantragen

Bis zu 70 Prozent Zuschuss, maximal 21.000 Euro für ein Einfamilienhaus: Die KfW-Förderung für Wärmepumpen ist attraktiv, aber an klare Bedingungen geknüpft. Dieser Leitfaden erklärt Förderbausteine, Ablauf und typische Fehler, ohne Verkaufsprosa.

Aktualisiert: Juli 2026Lesezeit: 12 minAutor: GrünesUpgrade Redaktion

Kurz gesagt: Für den Einbau einer Wärmepumpe im selbst genutzten Einfamilienhaus sind 2026 bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich, gedeckelt auf 30.000 Euro förderfähige Kosten, also maximal 21.000 Euro. Grundlage ist das KfW-Programm 458 (BEG-EM). Ob Sie den Höchstsatz erreichen, hängt von Einkommen, alter Heizung und Wärmequelle ab.

Die Förderbausteine auf einen Blick

BausteinSatzVoraussetzung
Grundförderung30 %Alle förderberechtigten Eigentümer
Klimageschwindigkeitsbonus20 %Selbstnutzer, Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Nachtstrom-, Gasetagenheizung oder ≥ 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung
Einkommensbonus30 %Selbstnutzer, zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr
Effizienzbonus5 %Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290) oder Erd-/Wasser-/Abwasserquelle
Maximal kombiniert70 %Deckelung durch das Programm

Förderfähige Kosten: bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, +15.000 € je 2.–6. WE, +8.000 € ab 7. WE.

Förderrechner

Förderdeckel
30.000 €
Fördersatz
50 %
Zuschuss
15.000 €
Eigenanteil
17.000 €

Unverbindliche Schätzung nach KfW-458-Regeln 2026. Bindend ist ausschließlich die Prüfung der KfW.

Voraussetzungen für Eigentümer

  • Antragsteller ist Eigentümer der Immobilie (Nachweis über Grundbuch).
  • Gebäude wurde vor mindestens fünf Jahren errichtet (Bestandsgebäude).
  • Die Wärmepumpe wird in Deutschland eingebaut und dauerhaft betrieben.
  • Antrag wird vor verbindlicher Beauftragung gestellt.
  • Ein Fachunternehmen führt Einbau und Inbetriebnahme durch.
  • Ein Energie-Effizienz-Experte oder Fachunternehmer erstellt die BzA.
  • Für den Einkommensbonus: Steuerbescheide der letzten zwei Jahre.

Welche Wärmepumpen und Maßnahmen förderfähig sind

Förderfähig sind Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, die auf der BAFA-Liste förderfähiger Anlagen stehen und eine Mindest-Jahresarbeitszahl erreichen. Mitgefördert werden alle notwendigen Nebenarbeiten:

  • Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich (Verfahren B)
  • Pufferspeicher, Warmwasserspeicher, Umwälzpumpen
  • Austausch von Heizkörpern zur Absenkung der Vorlauftemperatur
  • Erdarbeiten, Bohrungen, Brunnenbau
  • Elektro- und Zählerschrankertüchtigung, Wärmestromtarif-Anschluss
  • Demontage und Entsorgung der Altheizung

Schritt für Schritt zum Zuschuss

  1. Beratung und Angebote einholen. Fachbetrieb kontaktieren, Heizlast überschlagen, Wärmepumpentyp klären.
  2. Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung. Vertrag darf erst bei Erhalt der Förderzusage wirksam werden.
  3. Bestätigung zum Antrag (BzA). Energie-Effizienz-Experte oder Fachunternehmen erstellt die BzA-ID im KfW-Portal.
  4. Antrag im KfW-Zuschussportal. Registrierung, BzA-ID eingeben, Boni beantragen, Einkommensnachweise hochladen.
  5. Förderzusage abwarten. Erst danach wird der Vertrag verbindlich.
  6. Einbau und Inbetriebnahme. Nach Fertigstellung: Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Rechnungen einreichen.
  7. Auszahlung. Zuschuss wird auf das angegebene Konto überwiesen.
Vor Vertragsabschluss unbedingt erledigen:
  • KfW-Antrag stellen und Förderzusage abwarten.
  • Vertrag ausschließlich mit aufschiebender Bedingung unterschreiben.
  • BzA muss vorliegen – ohne BzA-ID kein Antrag.

Wer den Vertrag zu früh unterschreibt, verliert die Förderung vollständig. Ausnahmen gibt es nicht.

Checkliste der Unterlagen

  • ☐ Grundbuchauszug oder Kaufvertrag der Immobilie
  • ☐ BzA-ID des Energie-Effizienz-Experten oder Fachunternehmens
  • ☐ Angebot des Fachbetriebs mit förderfähigen Kosten
  • ☐ Nachweis der Altheizung (Typ, Baujahr) für den Klimabonus
  • ☐ Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre für den Einkommensbonus
  • ☐ Meldebescheinigung als Selbstnutzer
  • ☐ Bankverbindung

Drei Beispielrechnungen

FallKostenFördersatzZuschussEigenanteil
EFH, Grundförderung + Klimabonus (Öl-Tausch)32.000 €50 % auf 30.000 €15.000 €17.000 €
EFH, alle Boni, Einkommen < 40 T€, Erdwärme38.000 €70 % auf 30.000 €21.000 €17.000 €
ZFH, Grundförderung, Luft-Wasser mit R29042.000 €35 % auf 42.000 €14.700 €27.300 €

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vertrag wurde vor Antragstellung ohne aufschiebende Bedingung unterschrieben.
  • BzA fehlt oder ist nicht im Portal hinterlegt.
  • Wärmepumpe steht nicht auf der BAFA-Liste förderfähiger Anlagen.
  • Kein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B dokumentiert.
  • Antragsteller ist nicht im Grundbuch eingetragen.
  • Einkommensbonus ohne fristgerechten Nachweis der Steuerbescheide beantragt.

Mehrfamilienhäuser und mehrere Wohneinheiten

Bei einer Zentralheizung wird ein Antrag pro Gebäude gestellt. Der Kostendeckel skaliert: 30.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Ein Sechs-Familien-Haus kommt so auf 105.000 Euro förderfähige Kosten und bei 70 Prozent auf bis zu 73.500 Euro Zuschuss. Wichtig: Der Einkommensbonus greift nur, wenn der Antragsteller selbst in einer der Wohnungen wohnt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die maximale KfW-Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
Maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einem Einfamilienhaus mit dem Kostendeckel von 30.000 Euro entspricht das bis zu 21.000 Euro Zuschuss über das KfW-Programm 458.
Welche Boni kann ich kombinieren?
Grundförderung 30 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent, Einkommensbonus 30 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro und Effizienzbonus 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder als Erd- bzw. Wasserwärmepumpe. Kombiniert sind maximal 70 Prozent möglich.
Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?
Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung austauschen. Gasheizungen und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein.
Muss ich den Antrag vor Vertragsabschluss stellen?
Ja. Der Antrag bei der KfW muss zwingend vor der verbindlichen Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden. Ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist erlaubt. Ohne diese Reihenfolge verlieren Sie den Anspruch.
Welche Rolle spielt der Energie-Effizienz-Experte?
Für die Antragstellung benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die ein eingetragener Energie-Effizienz-Experte oder ein zugelassener Fachunternehmer erstellt. Ohne BzA-ID ist der Antrag nicht möglich.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Zusage der KfW erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen. Nach dem Einbau reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Rechnungen ein, der Zuschuss wird meist innerhalb weniger Wochen ausgezahlt.
Gilt die Förderung auch für Bestandsimmobilien und Vermieter?
Ja, auch Eigentümer vermieteter Immobilien erhalten die Grundförderung von 30 Prozent und den Effizienzbonus. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.
Was ist mit Mehrfamilienhäusern?
Der Kostendeckel steigt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste, danach 8.000 Euro pro weiterer Wohneinheit. Bei einer Zentralheizung wird ein Antrag für das gesamte Gebäude gestellt.
Kann ich die Förderung mit einem KfW-Kredit kombinieren?
Ja. Der Ergänzungskredit KfW 358/359 mit zinsverbilligtem Effektivzins ist für Haushalte bis 90.000 Euro Jahreseinkommen zusätzlich zum Zuschuss verfügbar.

Quellen und Stand

  • KfW-Programm 458 (BEG-EM), Merkblatt und Portal, Stand Juli 2026
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Richtlinie des BMWK
  • BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen

Aktualisiert: Juli 2026. Fördersätze und Deckel können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Für die verbindliche Prüfung nutzen Sie das KfW-Zuschussportal.

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