KfW-Förderung für Wärmepumpen 2026: Zuschuss richtig beantragen
Bis zu 80 Prozent Fördersatz und maximal 22.400 Euro Zuschuss für ein Einfamilienhaus: Die KfW-Förderung für Wärmepumpen ist attraktiv, aber an klare Bedingungen geknüpft. Dieser Leitfaden erklärt Förderbausteine, Ablauf und typische Fehler, ohne Verkaufsprosa.
Kurz gesagt: Für den Einbau einer Wärmepumpe im selbst genutzten Einfamilienhaus liegt der maximale Fördersatz bei 80 Prozent (nur mit Einkommensbonus bis 30.000 Euro, sonst 70 Prozent). Förderfähig sind für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro, daraus ergibt sich ein Zuschuss von maximal 22.400 Euro. Grundlage ist das KfW-Programm 458 (BEG-EM). Ob Sie den Höchstsatz erreichen, hängt von Einkommen und bestehender Heizung ab. Stand: KfW-Bedingungen seit 21.07.2026.
Die Förderbausteine auf einen Blick
| Baustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Alle förderberechtigten Eigentümer |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzer, Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Nachtstrom-, Gasetagenheizung oder ≥ 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung. Erste Reduzierung zum 01.02.2027, danach jeweils zum 01.02. und 01.08. um 4 Prozentpunkte, ab 01.08.2028 entfällt der Bonus |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | Selbstnutzer, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € / bis 40.000 € / bis 50.000 €. Je berücksichtigungsfähigem Kind erhöhen sich die Grenzen um 10.000 € |
| Maximal kombiniert | 80 % / 70 % | 80 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, sonst 70 % |
Förderfähige Kosten: höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit beziehungsweise ein Einfamilienhaus. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen für Anträge seit dem 21. Juli 2026.
Historische Einordnung: Für Anträge, die bis einschließlich 20. Juli 2026 gestellt wurden, gelten weiterhin die damaligen Programmbedingungen. Dazu zählten ein maximaler Fördersatz von 70 Prozent, förderfähige Kosten bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent sowie der Effizienzbonus von 5 Prozent. Diese Werte gelten für neue Anträge nicht mehr.
Förderrechner
Unverbindliche Schätzung für die erste Wohneinheit beziehungsweise ein Einfamilienhaus, Stand: KfW-Bedingungen seit 21.07.2026. Bei mindestens einem minderjährigen Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 €. Der Gesamtfördersatz ist auf 80 % bei Einkommen bis 30.000 € und sonst auf 70 % begrenzt. Kein Anspruch auf Förderung, verbindlich ist ausschließlich die Prüfung der KfW vor Beauftragung.
Voraussetzungen für Eigentümer
- Antragsteller ist Eigentümer der Immobilie (Nachweis über Grundbuch).
- Gebäude wurde vor mindestens fünf Jahren errichtet (Bestandsgebäude).
- Die Wärmepumpe wird in Deutschland eingebaut und dauerhaft betrieben.
- Antrag wird vor verbindlicher Beauftragung gestellt.
- Ein Fachunternehmen führt Einbau und Inbetriebnahme durch.
- Ein Energie-Effizienz-Experte oder Fachunternehmer erstellt die BzA.
- Für den Einkommensbonus: Steuerbescheide der letzten zwei Jahre.
Welche Wärmepumpen und Maßnahmen förderfähig sind
Förderfähig sind Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, die auf der BAFA-Liste förderfähiger Anlagen stehen und eine Mindest-Jahresarbeitszahl erreichen. Mitgefördert werden alle notwendigen Nebenarbeiten:
- Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich (Verfahren B)
- Pufferspeicher, Warmwasserspeicher, Umwälzpumpen
- Austausch von Heizkörpern zur Absenkung der Vorlauftemperatur
- Erdarbeiten, Bohrungen, Brunnenbau
- Elektro- und Zählerschrankertüchtigung, Wärmestromtarif-Anschluss
- Demontage und Entsorgung der Altheizung
Schritt für Schritt zum Zuschuss
- Beratung und Angebote einholen. Fachbetrieb kontaktieren, Heizlast überschlagen, Wärmepumpentyp klären.
- Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung. Vertrag darf erst bei Erhalt der Förderzusage wirksam werden.
- Bestätigung zum Antrag (BzA). Energie-Effizienz-Experte oder Fachunternehmen erstellt die BzA-ID im KfW-Portal.
- Antrag im KfW-Zuschussportal. Registrierung, BzA-ID eingeben, Boni beantragen, Einkommensnachweise hochladen.
- Förderzusage abwarten. Erst danach wird der Vertrag verbindlich.
- Einbau und Inbetriebnahme. Nach Fertigstellung: Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Rechnungen einreichen.
- Auszahlung. Zuschuss wird auf das angegebene Konto überwiesen.
- KfW-Antrag stellen und Förderzusage abwarten.
- Vertrag ausschließlich mit aufschiebender Bedingung unterschreiben.
- BzA muss vorliegen – ohne BzA-ID kein Antrag.
Wer den Vertrag zu früh unterschreibt, verliert die Förderung vollständig. Ausnahmen gibt es nicht.
Checkliste der Unterlagen
- ☐ Grundbuchauszug oder Kaufvertrag der Immobilie
- ☐ BzA-ID des Energie-Effizienz-Experten oder Fachunternehmens
- ☐ Angebot des Fachbetriebs mit förderfähigen Kosten
- ☐ Nachweis der Altheizung (Typ, Baujahr) für den Klimabonus
- ☐ Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre für den Einkommensbonus
- ☐ Meldebescheinigung als Selbstnutzer
- ☐ Bankverbindung
Drei Beispielrechnungen
| Fall | Kosten | Fördersatz | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|
| EFH, Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus (Öl-Tausch) | 32.000 € | 46 % auf 28.000 € | 12.880 € | 19.120 € |
| EFH, Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + Einkommensbonus 40 % | 38.000 € | 80 % auf 28.000 € (Deckelung) | 22.400 € | 15.600 € |
| EFH, nur Grundförderung | 42.000 € | 30 % auf 28.000 € | 8.400 € | 33.600 € |
Unverbindliche Beispiele, Stand: KfW-Bedingungen seit 21.07.2026. Der individuelle Förderanspruch muss vor Beauftragung geprüft werden.
Häufige Ablehnungsgründe
- Vertrag wurde vor Antragstellung ohne aufschiebende Bedingung unterschrieben.
- BzA fehlt oder ist nicht im Portal hinterlegt.
- Wärmepumpe steht nicht auf der BAFA-Liste förderfähiger Anlagen.
- Kein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B dokumentiert.
- Antragsteller ist nicht im Grundbuch eingetragen.
- Einkommensbonus ohne fristgerechten Nachweis der Steuerbescheide beantragt.
Mehrfamilienhäuser und mehrere Wohneinheiten
Bei einer Zentralheizung wird ein Antrag pro Gebäude gestellt. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten liegt für die erste Wohneinheit bei 28.000 Euro und steigt für weitere Wohneinheiten gestaffelt an. Die aktuell gültigen Beträge für die weiteren Wohneinheiten entnehmen Sie bitte den offiziellen KfW-Programminformationen. Wichtig: Der Einkommensbonus greift nur, wenn der Antragsteller selbst in einer der Wohnungen wohnt.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die maximale KfW-Förderung für eine Wärmepumpe?
- Der maximale Gesamtfördersatz liegt bei 80 Prozent, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen höchstens 30.000 Euro beträgt, sonst bei 70 Prozent. Für die erste Wohneinheit beziehungsweise ein Einfamilienhaus sind höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten anerkennungsfähig, daraus ergibt sich ein Zuschuss von maximal 22.400 Euro über das KfW-Programm 458. Stand: KfW-Bedingungen seit 21.07.2026. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, muss vor Beauftragung individuell geprüft werden.
- Welche Boni kann ich kombinieren?
- Grundförderung 30 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus aktuell 16 Prozent sowie der Einkommensbonus mit 40 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöhen sich diese Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro. Der Gesamtfördersatz ist auf 80 Prozent bei Einkommen bis 30.000 Euro und sonst auf 70 Prozent begrenzt.
- Gibt es noch den Effizienzbonus?
- Nein. Für Anträge seit dem 21. Juli 2026 entfallen der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag. Für Anträge, die bis einschließlich 20. Juli 2026 gestellt wurden, gelten weiterhin die damaligen Programmbedingungen.
- Wie lange gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus?
- Aktuell beträgt er 16 Prozent. Die erste Reduzierung erfolgt zum 1. Februar 2027, danach sinkt er jeweils zum 1. Februar und 1. August um 4 Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 entfällt er.
- Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?
- Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung austauschen. Gasheizungen und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein.
- Muss ich den Antrag vor Vertragsabschluss stellen?
- Ja. Der Antrag bei der KfW muss zwingend vor der verbindlichen Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden. Ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist erlaubt. Ohne diese Reihenfolge verlieren Sie den Anspruch.
- Welche Rolle spielt der Energie-Effizienz-Experte?
- Für die Antragstellung benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die ein eingetragener Energie-Effizienz-Experte oder ein zugelassener Fachunternehmer erstellt. Ohne BzA-ID ist der Antrag nicht möglich.
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Die Zusage der KfW erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen. Nach dem Einbau reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Rechnungen ein, der Zuschuss wird meist innerhalb weniger Wochen ausgezahlt.
- Gilt die Förderung auch für Bestandsimmobilien und Vermieter?
- Ja, auch Eigentümer vermieteter Immobilien erhalten die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.
- Was gilt für Mehrfamilienhäuser?
- Bei mehreren Wohneinheiten steigt der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten gestaffelt an. Für die erste Wohneinheit sind es höchstens 28.000 Euro. Die aktuellen Beträge für weitere Wohneinheiten entnehmen Sie bitte den offiziellen KfW-Programminformationen zum Zuschuss 458.
- Kann ich die Förderung mit einem KfW-Kredit kombinieren?
- Ja. Der Ergänzungskredit KfW 358/359 mit zinsverbilligtem Effektivzins ist für Haushalte bis 90.000 Euro Jahreseinkommen zusätzlich zum Zuschuss verfügbar.
Quellen und Stand
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458)
- KfW-Pressemitteilung zu den geänderten Förderbedingungen
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen
Stand: KfW-Bedingungen seit 21.07.2026. Fördersätze und Höchstbeträge können sich ändern, Angaben ohne Gewähr und ohne Garantie eines Förderanspruchs. Der individuelle Anspruch muss vor Beauftragung geprüft werden. Dieser Text ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag dient der Orientierung und beruht auf den im Text genannten Quellen und dem angegebenen Stand. Angaben zu Preisen, Förderung und technischer Eignung können sich ändern und ersetzen kein individuelles Fachangebot und keine Energie-, Rechts- oder Steuerberatung.
Förderung und Wärmepumpen-Angebote prüfen
Kostenlos und unverbindlich, in unter 2 Minuten. Wir leiten Ihre Anfrage an passende Fachbetriebe aus Ihrer Region weiter.
Kostenlosen Vergleich starten
In 2 Minuten zu bis zu 3 Angeboten aus Ihrer Region.
- Kostenlos und unverbindlich
- Ohne nervige Anruf-Flut
- Maximal 3 passende Fachbetriebe